Das Team der VESCON unterstützt Ihr Unternehmen zur Erfüllung von EU-Umweltdirektiven und –Verordnungen. Unser Ziel ist die Absicherung Ihres Unternehmens, sowohl durch beratende Tätigkeiten, welche Ihnen optimierte Wege zur Bewältigung der Herausforderungen eröffnen, als auch durch unsere erfahrenen und qualifizierten Techniker, die Ihnen innerhalb der Einstufung, Bewertung und Deklaration bis zu Kennzeichnung und Kommunikation hilfreich zur Seite stehen.

Zur Erreichung eines optimalen Ergebnisses für unsere Kunden verbindet das Team der VESCON individuelle Sachkenntnis zu einer ganzheitlichen Betrachtung. Sowohl unsere Ingenieure und Techniker aus den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Stoffstrommanagement als auch unsere juristische Abteilung, arbeiten bei allen Herausforderungen Hand in Hand und finden auch für Ihr Unternehmen die passende und monetär angemessene Lösung.

Seriosität und Diskretion sind für uns keine Selbstverständlichkeit sondern ein Muss. Im Rahmen unserer Tätigkeiten sind wir europaweit präsent und erbieten somit unsere Leistungen auch für Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten.

Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend unsere Tätigkeitsschwerpunkte dar.

REACH (EG) 1907/2006


Das neue einheitliche EU-Chemikalienrecht betrifft nahezu alle Industriebereiche und Importeure, sowie Handel und Handwerk bis hin zum Einzelhandel.

GHS (EG) 1272/2008


Durch die Aufnahme der UN-Direktive zur Vereinheitlichung der Gefahrstoffkennzeichnung und –Einstufung in europäisches Recht ergeben sich für Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffetiketten und Transport weitreichende neue Anforderungen.

ELV (Dir. 2000/53/EG)


Die „End of Life Vehicles“ Direktive gebietet Herstellern von Fahrzeugen neben diversen Stoffverboten die kostenfreie Rücknahme ihrer Fahrzeuge zu Zwecken des Recycling. Hierzu haben die Automobilhersteller ein einheitliches System zur Materialdeklaration geschaffen: Das IMDS (Internationales Materialdaten System).

RoHS (Dir. 2002/95/EG)


„Bleifreies Löten“ ist seit 2005 der Überbegriff für die Elektro- und Elektronikindustrie. Daneben bestehen durch RoHS auch Verbote für diverse Flammhemmer und weitere gefährliche Substanzen in Elektroartikeln.

WEEE (Dir. 2002/96/EG)


Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikartikeln sind seit November 2005 zur Registrierung und Klassifizierung Ihrer Produkte verpflichtet. Nach dem Verursacherprinzip müssen diese in gleichem Maße Produkte entsorgen wie sie Produkte in Verkehr bringen.

EuP (Dir. 2005/32/EG)


Sicherlich ist der Anspruch an das „CE“ Kennzeichen eines, jedoch nicht das wesentliche Merkmal der „Energy using Products“ Richtlinie. Ecodesign, integrierte Produktpolitik, bis hin zur ganzheitlichen Bewertung eines energiebetriebenen Produkts von Beginn bis Ende des Lebenszyklus stellen Unternehmen vor in dieser Form und Auswirkung oftmals völlig neue Herausforderungen.

…und vieles mehr.


Ob Anforderungen zur Kosmetikrichtlinie (76/768/EWG), Detergenzienverordnung (648/2004/EG) oder die viel umstrittene Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie (88/378/EWG), unser Recherche-Team bleibt stets auf dem „Laufenden“…

Ihre Ansprechpartner:

Herr Alexander Reinisch
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Telefax: +49 (06021) 1 50 86-77
E-Mail: a.reinisch@vescon.com

VESCON Solutions GmbH
Ebersbacher Str. 101
D-63743  Aschaffenburg
Telefon: +49 (06021) 1 50 86-0
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Herr Stefan Oehrlein
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